#Impressum
Haftung für Inhalte
Als Diensteanbieter sind wir gemäß § 7 Abs.1 TMG für eigene Inhalte auf diesen Seiten nach den allgemeinen Gesetzen verantwortlich. Nach §§ 8 bis 10 TMG sind wir als Diensteanbieter jedoch nicht verpflichtet, übermittelte oder gespeicherte fremde Informationen zu überwachen oder nach Umständen zu forschen, die auf eine rechtswidrige Tätigkeit hinweisen. Verpflichtungen zur Entfernung oder Sperrung der Nutzung von Informationen nach den allgemeinen Gesetzen bleiben hiervon unberührt. Eine diesbezügliche Haftung ist jedoch erst ab dem Zeitpunkt der Kenntnis einer konkreten Rechtsverletzung möglich. Bei Bekanntwerden von entsprechenden Rechtsverletzungen werden wir diese Inhalte umgehend entfernen.
Haftung für Links
Unser Angebot enthält Links zu externen Webseiten Dritter, auf deren Inhalte wir keinen Einfluss haben. Deshalb können wir für diese fremden Inhalte auch keine Gewähr übernehmen. Für die Inhalte der verlinkten Seiten ist stets der jeweilige Anbieter oder Betreiber der Seiten verantwortlich. Die verlinkten Seiten wurden zum Zeitpunkt der Verlinkung auf mögliche Rechtsverstöße überprüft. Rechtswidrige Inhalte waren zum Zeitpunkt der Verlinkung nicht erkennbar. Eine permanente inhaltliche Kontrolle der verlinkten Seiten ist jedoch ohne konkrete Anhaltspunkte einer Rechtsverletzung nicht zumutbar. Bei Bekanntwerden von Rechtsverletzungen werden wir derartige Links umgehend entfernen.
Urheberrecht
Die durch die Seitenbetreiber erstellten Inhalte und Werke auf diesen Seiten unterliegen dem deutschen Urheberrecht. Die Vervielfältigung, Bearbeitung, Verbreitung und jede Art der Verwertung außerhalb der Grenzen des Urheberrechtes bedürfen der schriftlichen Zustimmung des jeweiligen Autors bzw. Erstellers. Downloads und Kopien dieser Seite sind nur für den privaten, nicht kommerziellen Gebrauch gestattet. Soweit die Inhalte auf dieser Seite nicht vom Betreiber erstellt wurden, werden die Urheberrechte Dritter beachtet. Insbesondere werden Inhalte Dritter als solche gekennzeichnet. Sollten Sie trotzdem auf eine Urheberrechtsverletzung aufmerksam werden, bitten wir um einen entsprechenden Hinweis. Bei Bekanntwerden von Rechtsverletzungen werden wir derartige Inhalte umgehend entfernen.
AGB´s
§1 Kursteilnehmer- und Mieterkreis
Teilnahme- und Mietberechtigt ist jede Person, die weder gesundheitlich noch konditionell beeinträchtigt ist und den Sport ohne Gefahr für sich und andere ausüben kann. Sollten mögliche Einschränkungen der voraus benannten Art bestehen, sind sie dem Ausbilder mitzuteilen. Weitere Voraussetzungen für die Teilnahme an einem Kurs ist die Fähigkeit, mindestens 15 Minuten im freien Wasser ohne Hilfsmittel schwimmen zu können. Bei Minderjährigen ist die Zustimmung des gesetzlichen Vertreters schriftlich erforderlich. Sollten meteorologische Widrigkeiten zum Abbruch des Kurses führen, übernimmt “Privat Kite Inh. Thomas Ködel” keine Haftung.
§2 Anmeldung / Rücktritt vom Vertrag
Die Anmeldung zu einem Kurs bedarf der Schriftform (auch Internet-Anmeldeformular). Gleiches gilt für Abschluss eines Mietvertrages. Ein Rücktritt vom Vertrag ist schriftlich zu erklären. Erfolgt der Rücktritt innerhalb 7 Tagen vor Kursbeginn/ Mietbeginn behalten wir die Anzahlung ein und Erscheinst Du zum Kurs nicht (ohne Rücktritt) fallen 50% der Kurskosten an. Natürlich wollen wir unseren Gästen immer entgegenkommen und bieten folgende freiwillige Kulanzlösung bei nachgewiesenem Rücktritt an: Bei Umbuchung eines Kurses mit Kursstart innerhalb von 366 Tagen nach dem zurückgetretenen Termin, fällt eine Umbuchungsgebühr von 50,- € pro Person (zuzüglich eventueller höherer Kurskosten) an – keine Stornokosten! Der Rücktritt hat schriftlich und nachweislich (Einschreiben) zu erfolgen. Im Falle höherer Gewalt, Umweltaspekten, behördlichen Entscheidungen werden geleistete Zahlungen nicht erstattet. Ein Ausgleich in Form eines ähnlichen Angebotes wird vom “Privat Kite Inh. Thomas Ködel” angestrebt. Mengenrabatte und Gutscheine sind nicht miteinander kombinierbar!
§3 Mitwirkungspflicht
Der Teilnehmer ist bei eventuell auftretenden Leistungsstörungen verpflichtet, alles ihm Zumutbare zu tun, um zu einer Behebung der Störung beizutragen und den evtl. entstandenen Schaden so gering wie möglich zu halten. Brillen sind gegen Verlust zu sichern.
§4 Mediationsklausel / Schlichtungsklausel
Können sich die Vertragsparteien nicht über die Auslegung und Abwicklung gütlich einigen, verpflichten sie sich, vor der Inanspruchnahme des Rechtsweges mit Anwälten und Gerichten, ihre Probleme in einer Wirtschaftsmediation zu schlichten. Nach Beantragung einer Mediation durch eine der Vertragsparteien verpflichten sich die Parteien, sich innerhalb von 18 Tagen auf einen Mediator zu einigen. Ist diese Einigung nicht möglich, lassen sich die Parteien einen Wirtschaftsmediator von der IHK vorschlagen. Die Kosten der Mediation tragen die Parteien je zur Hälfte. Erst wenn die Mediation, egal aus welchem Grund, gescheitert ist, ist der Rechtsweg zu Gerichten möglich.
§5 Sorgfaltspflicht
Die Sicherheit und Betriebsbereitschaft des Materials wird durch regelmäßige Inspektion sichergestellt. Dennoch ist der Teilnehmer/ Mieter verpflichtet, das Material vor Nutzung zu überprüfen. Im Interesse aller Beteiligten ist jeder Teilnehmer/Mieter verpflichtet, entstandene Schäden sofort anzuzeigen. Falls die Betriebsbereitschaft des Kite- und Surfmaterials durch Nichtbeachtung der Anweisungen des Ausbilders oder durch fahrlässige oder sogar vorsätzliche Verhaltensweisen des Teilnehmers/ Mieters nicht mehr gewährleistet ist, besteht für den durch die Tatbestandsaufnahme und Störungsbeseitigung entstandenen Zeitverlust kein Anspruch auf Schadensersatz seitens des Teilnehmers/ Mieters. Teilnehmer, die einen Lehrgang nachhaltig stören, sich verhaltenswidrig verhalten, den Anweisungen der Lehrer nicht folgen, sich und andere gefährden oder das Material beschädigen, werden von der weiteren Teilnahme ausgeschlossen.
§6 Haftung
Wir haften für die gewissenhafte Lehrgangs- und Veranstaltungsvorbereitung, die sorgfältige Auswahl und Überwachung der Ausbilder, die Richtigkeit der Kursausschreibung und die ordnungsgemäße Erbringung der vertraglich vereinbarten Leistung, sowie für die gewissenhafte Durchführung der Inspektion zur Sicherstellung der Betriebsbereitschaft des Materials. Der Teilnehmer/ Mieter verpflichtet sich, das Material wie sein Eigentum nach allen Regeln guter Seemannschaft zu behandeln und zu führen. Für den Verlust von Wertgegenständen, Brillen, Geld und sonstigen Gegenständen wird keine Haftung übernommen.
§7 Zusätzliche Bedingungen bei Vermietung
“Privat Kite Inh. Thomas Ködel” ist als Vermieter berechtigt, die Übergabe der Ausrüstung zu verweigern, sofern der Mieter nicht über die erforderliche Qualifikation verfügt. Sofern sich erst nach Übergabe eine mangelnde Qualifikation, mangelnde Beherrschung des Materials, Verletzung der Ausweich- und Fahrregeln, Gefährdung Anderer) des Mieter hinsichtlich der sicheren Nutzung der Ausrüstung offenbart oder dieser entgegen den vorgegebenen Weisungen handelt, kann der Vermieter den sofortigen Rücktritt vom Vertrag erklären und die Mietgebühr einbehalten. Der Mieter ist zur pünktlichen Rückgabe verpflichtet. Meteorologische Ereignisse sind einzukalkulieren und stellen keinen Grund zur verspäteten Rückgabe dar. Der Mieter haftet für alle Schäden und Aufwendungen, die durch eine verspätete Rückgabe entstehen. Der Mieter hat auch für ein Verschulden seiner Mitnutzer einzustehen. Der Mieter haftet gegenüber dem Vermieter für alle Verpflichtungen aus dem Mietvertrag als Gesamtschuldner. Die Teilnahme an Regatten oder sonstigen Veranstaltungen ist untersagt. Die Mietgegenstände und das Material sind nicht durch “Privat Kite Inh. Thomas Ködel” versichert. Der Mieter hat selbst für eine entsprechende Versicherung und Deckung zu sorgen. Es empfiehlt sich der Abschluss einer Versicherung, welche die entsprechende Sportart mit abdeckt! Der Mieter übernimmt den Mietgegenstand so wie besichtigt. Bei Diebstahl des Mietgegenstandes haftet der Mieter. Für Schäden (einschließlich Ausfall- und Folgeschäden) an dem Material und Ausrüstungsteilen haftet der Teilnehmer/ Mieter persönlich.
§8 Kautionszahlungen
Sind Kautionszahlungen der Teilnehmer für eine Absicherung der Unterkünfte, Zelte oder Häuser bei Gruppenveranstaltungen fällig, so werden Schäden und auftretenden Kosten durch die Gesamtzahl der Teilnehmer getragen.
§9 Salvatoresche Klausel
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen hat nicht die Unwirksamkeit des Vertrags zur Folge. Die Vertragsparteien verpflichten sich, eine etwa ungültige Bestimmung nach Möglichkeit durch eine dem mutmaßlichen Willen entsprechende Klausel zu ersetzen.